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Böcherer Angewandte Informatik SendXMS® Lizenz- und Nutzungs­bedingungen

1. Vertragsschluss; Probezeit

1.1

Böcherer Angewandte Informatik (BAI) ermöglicht ihren Kunden die Nutzung von Software zu den nachfolgenden Bedingungen ("Nutzungsbedingungen") an. Der Kunde darf die Software ausschließlich unter Beachtung dieser Nutzungsbedingungen nutzen. Der Vertragsschluss kommt auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen verbindlich zustande, sobald der Kunde die Software lädt und/oder installiert.

1.2

Die Funktionalitäten der Software und Systemvoraussetzungen/technische Anforderungen sind im Internet unter https://www.sendxms.de abrufbar. Diese Darstellungen sowie Beschreibungen der von BAI angebotenen Software in Angeboten und in sonstigen Produktbeschreibungen stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar.

1.3

Der Kunde kann die Software zunächst zu Testzwecken herunterladen (downloaden), speichern und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen nutzen. Auch mit diesem Download kommt ein Vertrag mit BAI auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande. Während einer Probezeit von bis zu 20 Tagen nach dem Download steht dem Kunden die Software mit eingeschränkter Funktionalität kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. Dieses Nutzungsrecht erlischt automatisch, wenn der Kunde nicht binnen 20 Tagen nach dem Download unter https://www.sendxms.de die Vollversion der Software bestellt und die Rechnung innerhalb der Frist gemäß Ziff. 3 dieser Nutzungsbedingungen bezahlt. Der Kunde erhält erst nach Begleichung der Rechnung einen Registrierungsschlüssel, der ihm die dauerhafte Nutzung sämtlicher Funktionalitäten der Software gestattet.

2. Nutzungsrechte

2.1

BAI gewährt dem Kunden nach dem Download zunächst ein zeitlich auf 20 Tage beschränktes, einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der in ihrer Funktionalität eingeschränkten Software. Nach Bestellung und vollständiger Bezahlung der Vollversion der Software gewährt BAI dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Software in maschinenlesbarer Form (Objectcode), das gemäß den nachfolgenden Ziffern inhaltlich beschränkt ist. Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten an der Software ist mit dieser Nutzungseinräumung nicht verbunden. Der Kunde wird mit der Einräumung des Nutzungsrechts weder Eigentümer der Software noch entsteht ein Verwertungsrecht zugunsten des Lizenznehmers. Sämtliche Verwertungsrechte wie auch Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Verarbeitungsrechte verbleiben ausschließlich bei BAI.

2.2

Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem beliebigen, technisch geeigneten virtuellen oder physikalischen Computer zu eigenen Zwecken zu nutzen. Die Software darf zu keinem Zeitpunkt auf mehr als einem virtuellen oder physikalischen Computer gespeichert und/oder installiert werden. Der Computer darf nicht als Zentralrechner eines Intranets oder als Internet-Server dienen. Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie zu erstellen, die der Kunde jedoch nicht gleichzeitig neben der installierten Softwareversion nutzen darf.

2.3

Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BAI nicht berechtigt,
a) die Software - außerhalb der Nutzung zu eigenen Zwecken - zu vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen, zu senden, sie öffentlich wiederzugeben oder sie Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen;
b) die Software zu vermieten, zu verleihen, gemeinsam mit Dritten zu nutzen oder in sonstiger Weise die Nutzung durch Dritte zu erlauben;
c) die Software zu bearbeiten, zu arrangieren, zu übersetzen. Die Dekompilierung ist nur im Rahmen des Urhebergesetzes zulässig; Dem Kunden ist es im übrigen untersagt, den Objectcode der Software zurückzuentwickeln (Reengineering), zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern, sofern BAI nicht zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat;
d) die in der Software enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienenden Merkmale zu verändern oder zu entfernen.

2.4

Der Kunde darf die Software nur an Dritte weitergeben, wenn Kunde die Nutzung der Software endgültig einstellen, keine Kopie zurückbehält und dies BAI vor der Weitergabe schriftlich versichert und wenn sich der Dritte BAI gegenüber schriftlich zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet.

2.5

Erhält der Kunde einen persönlichen Registrierungsschlüssel, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass kein unbefugter Dritter Zugang zu diesem erhält. Die Regelungen unter Ziff. 2.3.a) und Ziff. 2.3.b) gelten für den Registrierungsschlüssel entsprechend. Der Registrierungsschlüssel darf nur entsprechend den Bedingungen unter Ziff.2.4 weitergeben werden.

2.6

BAI kann die Nutzungsrechte widerrufen, wenn der Kunde auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung die Nutzungsbedingungen gemäß Ziff. 2 nicht einhält.

3. Vergütung

3.1

Die Vergütung für die Nutzung der Software ergibt sich vorrangig aus einem individuellem Angebot von BAI an den Kunden oder, wenn ein solches nicht erfolgt, aus dem aktuellen Bestellformular, das unter https://www.sendxms.de abrufbar ist.

3.2

Sobald der Kunde die Vergütung an BAI gezahlt hat, erhält der Kunde die vollständigen Nutzungsrechte an der Software und einen persönlichen Registrierungsschlüssel, der dem Kunden die Nutzung des gesamten Funktionsumfangs der Software ermöglicht. Die Übersendung des Registrierungsschlüssels erfolgt per e-mail innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang bei BAI.

3.3

Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug findet der gesetzliche Zinssatz Anwendung. Zahlt der Kunde die Vergütung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ist die 20-tägige Probezeit abgelaufen, so erlischt das Nutzungsrecht an der Software automatisch bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung.

4. Gewährleistung

4.1

Während der Probezeit gemäß Ziff. 1.2, während der der Kunde die Software kostenfrei nutzen darf, beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung von BAI auf vorsätzlich verursachte Schäden. Der Kunde benutzt die Software in der Probezeit im übrigen auf eigene Gefahr.

4.2

Nachdem der Kunde die Nutzungsrechte an der Software gemäß Ziff. 3.2 erhalten hat, gelten die nachfolgenden Gewährleistungsregeln:

Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. BAI übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software für die von Kunde vorgesehenen Aufgaben geeignet ist. Für Übertragungsfehler im Internet übernimmt BAI keine Gewährleistung.

Besteht ein Gewährleistungsanspruch, kann BAI diesen nach eigener Wahl durch Neulieferung der Software oder durch Nachbesserung der gelieferten Software erfüllen. Falls die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehlschlägt, hat Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen.

4.3

Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser die Software nicht unverzüglich nach der Überlassung der Nutzungsrechte (d.h. der zur Verfügungstellung des Registrierungsschlüssel) untersucht und offensichtliche Mängel nicht innerhalb von einer Woche unter genauer Beschreibung rügt. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde die Software verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben nutzt, es sei denn, er weist nach, dass ein Mangel der Software unabhängig hiervon besteht.

5. Haftung; Haftungsfreistellung

5.1

BAI haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend hiervon haftet BAI jedoch bei Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf das Zweifache des nach dem zugrundeliegenden Vertrag zu zahlenden Entgelts. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie auch für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

5.2

Falls Dritte Schutzrechte gegenüber dem Kunde geltend machen, wird der Kunde BAI unverzüglich unterrichten. Der Kunde darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. BAI wird nach eigener Wahl die Ansprüche abwehren oder befriedigen oder die betroffene Leistung gegen eine gleichwertige, der Bestellung entsprechenden Leistung austauschen, wenn dies für den Kunden hinnehmbar ist.

6. Geheimhaltung und Verwahrung

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die von BAI gelieferte Software und vom Kunden hergestellten Kopien sowie für u.U. überlassene Registrierungsschlüssel. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bleibt vorbehalten bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnung.

8. Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder Niederlassung im Ausland hat, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Karlsruhe.