SendXMS® Lizenz- und Nutzungsbedingungen
1. Vertragsschluss; Probezeit
1.1
Böcherer Angewandte Informatik (BAI) ermöglicht ihren Kunden die Nutzung von
Software zu den nachfolgenden Bedingungen ("Nutzungsbedingungen") an.
Der Kunde darf die Software ausschließlich unter Beachtung dieser Nutzungsbedingungen nutzen.
Der Vertragsschluss kommt auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen verbindlich zustande,
sobald der Kunde die Software lädt und/oder installiert.
1.2
Die Funktionalitäten der Software und Systemvoraussetzungen/technische
Anforderungen sind im Internet unter https://www.bai.de abrufbar.
Diese Darstellungen sowie Beschreibungen der von BAI angebotenen Software
in Angeboten und in sonstigen Produktbeschreibungen stellen keine
Eigenschaftszusicherungen dar.
1.3
Der Kunde kann die Software zunächst zu
Testzwecken herunterladen (downloaden), speichern und nach Maßgabe
dieser Nutzungsbedingungen nutzen. Auch mit diesem Download kommt ein
Vertrag mit BAI auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande.
Während einer Probezeit von bis zu 20 Tagen nach dem Download steht
dem Kunden die Software mit eingeschränkter Funktionalität kostenlos
zur Nutzung zur Verfügung. Dieses Nutzungsrecht erlischt automatisch,
wenn der Kunde nicht binnen 20 Tagen nach dem Download unter https://www.bai.de
die Vollversion der Software bestellt und die Rechnung innerhalb der Frist
gemäß Ziff. 3 dieser Nutzungsbedingungen bezahlt. Der Kunde
erhält erst nach Begleichung der Rechnung einen Registrierungsschlüssel,
der ihm die dauerhafte Nutzung sämtlicher Funktionalitäten
der Software gestattet.
2. Nutzungsrechte
2.1
BAI gewährt dem Kunden nach dem Download zunächst ein
zeitlich auf 20 Tage beschränktes, einfaches, nicht ausschließliches
Recht zur Nutzung der in ihrer Funktionalität eingeschränkten
Software. Nach Bestellung und vollständiger Bezahlung der Vollversion
der Software gewährt BAI dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche,
räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Software
in maschinenlesbarer Form (Objectcode), das gemäß den nachfolgenden
Ziffern inhaltlich beschränkt ist. Ein darüber hinausgehender
Erwerb von Rechten an der Software ist mit dieser Nutzungseinräumung
nicht verbunden. Der Kunde wird mit der Einräumung des Nutzungsrechts
weder Eigentümer der Software noch entsteht ein Verwertungsrecht
zugunsten des Lizenznehmers. Sämtliche Verwertungsrechte wie auch
Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Verarbeitungsrechte
verbleiben ausschließlich bei BAI.
2.2
Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem beliebigen, technisch
geeigneten Computer zu eigenen Zwecken zu nutzen. Die Software darf zu
keinem Zeitpunkt auf mehr als einem Computer gespeichert und/oder installiert
werden. Der Computer darf nicht als Zentralrechner eines Intranets oder
als Internet-Server dienen. Der Kunde ist berechtigt, von der Software
eine Sicherungskopie zu erstellen, die der Kunde jedoch nicht gleichzeitig
neben der installierten Softwareversion nutzen darf.
2.3
Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BAI nicht
berechtigt,
a) die Software - außerhalb der Nutzung zu eigenen Zwecken - zu
vervielfältigen, zu verbreiten, aufzuführen, zu senden, sie
öffentlich wiederzugeben oder sie Dritten in sonstiger Weise zugänglich
zu machen;
b) die Software zu vermieten, zu verleihen, gemeinsam mit Dritten zu nutzen
oder in sonstiger Weise die Nutzung durch Dritte zu erlauben;
c) die Software zu bearbeiten, zu arrangieren, zu übersetzen. Die
Dekompilierung ist nur im Rahmen des Urhebergesetzes zulässig; Dem
Kunden ist es im übrigen untersagt, den Objectcode der Software zurückzuentwickeln
(Reengineering), zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten
oder zu ändern, sofern BAI nicht zuvor ihre schriftliche Zustimmung
erteilt hat;
d) die in der Software enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte,
Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienenden Merkmale zu
verändern oder zu entfernen.
2.4
Der Kunde darf die Software nur an Dritte weitergeben, wenn Kunde
die Nutzung der Software endgültig einstellen, keine Kopie zurückbehält
und dies BAI vor der Weitergabe schriftlich versichert und wenn sich
der Dritte BAI gegenüber schriftlich zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen
verpflichtet.
2.5
Erhält der Kunde einen persönlichen Registrierungsschlüssel,
so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass kein unbefugter Dritter
Zugang zu diesem erhält. Die Regelungen unter Ziff. 2.3.a) und Ziff.
2.3.b) gelten für den Registrierungsschlüssel entsprechend.
Der Registrierungsschlüssel darf nur entsprechend den Bedingungen
unter Ziff.2.4 weitergeben werden.
2.6
BAI kann die Nutzungsrechte widerrufen, wenn der Kunde auch auf
schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung die Nutzungsbedingungen
gemäß Ziff. 2 nicht einhält.
3. Vergütung
3.1
Die Vergütung für die Nutzung der Software ergibt sich
vorrangig aus einem individuellem Angebot von BAI an den Kunden oder,
wenn ein solches nicht erfolgt, aus dem aktuellen Bestellformular, das
unter https://www.bai.de abrufbar ist.
3.2
Sobald der Kunde die Vergütung an BAI gezahlt hat, erhält
der Kunde die vollständigen Nutzungsrechte an der Software und einen
persönlichen Registrierungsschlüssel, der dem Kunden die Nutzung
des gesamten Funktionsumfangs der Software ermöglicht. Die Übersendung
des Registrierungsschlüssels erfolgt per e-mail innerhalb von 7 Werktagen
nach Zahlungseingang bei BAI.
3.3
Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
rein netto fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug findet der gesetzliche
Zinssatz Anwendung. Zahlt der Kunde die Vergütung nicht innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ist die 20-tägige Probezeit
abgelaufen, so erlischt das Nutzungsrecht an der Software automatisch
bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung.
4. Gewährleistung
4.1
Während der Probezeit gemäß Ziff. 1.2, während
der der Kunde die Software kostenfrei nutzen darf, beschränkt sich
die Gewährleistungsverpflichtung von BAI auf vorsätzlich verursachte
Schäden. Der Kunde benutzt die Software in der Probezeit im übrigen
auf eigene Gefahr.
4.2
Nachdem der Kunde die Nutzungsrechte an der Software gemäß
Ziff. 3.2 erhalten hat, gelten die nachfolgenden Gewährleistungsregeln:
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich Software so zu
erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei
arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne
der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. BAI übernimmt
keine Gewährleistung dafür, dass die Software für die von
Kunde vorgesehenen Aufgaben geeignet ist. Für Übertragungsfehler
im Internet übernimmt BAI keine Gewährleistung.
Besteht ein Gewährleistungsanspruch, kann BAI diesen nach eigener
Wahl durch Neulieferung der Software oder durch Nachbesserung der gelieferten
Software erfüllen. Falls die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehlschlägt,
hat Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag
rückgängig zu machen.
4.3
Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,
wenn dieser die Software nicht unverzüglich nach der Überlassung
der Nutzungsrechte (d.h. der zur Verfügungstellung des Registrierungsschlüssel)
untersucht und offensichtliche Mängel nicht innerhalb von einer Woche
unter genauer Beschreibung rügt. Gewährleistungsansprüche
des Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde die Software verändert
oder entgegen den vertraglichen Vorgaben nutzt, es sei denn, er weist
nach, dass ein Mangel der Software unabhängig hiervon besteht.
5. Haftung; Haftungsfreistellung
5.1
BAI haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend hiervon
haftet BAI jedoch bei Sach- oder Vermögensschäden nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung einer
Kardinalpflicht auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt
auf das Zweifache des nach dem zugrundeliegenden Vertrag zu zahlenden
Entgelts. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie auch
für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
5.2
Falls Dritte Schutzrechte gegenüber dem Kunde geltend machen,
wird der Kunde BAI unverzüglich unterrichten. Der Kunde darf von
sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. BAI wird nach
eigener Wahl die Ansprüche abwehren oder befriedigen oder die betroffene
Leistung gegen eine gleichwertige, der Bestellung entsprechenden Leistung
austauschen, wenn dies für den Kunden hinnehmbar ist.
6. Geheimhaltung und Verwahrung
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung
von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden
Informationen und Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse
beinhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln.
Dies gilt insbesondere für die von BAI gelieferte Software und
vom Kunden hergestellten Kopien sowie für u.U. überlassene Registrierungsschlüssel.
Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass
ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bleibt vorbehalten
bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnung.
8. Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Personen
handelt, die ihren Wohnsitz oder Niederlassung im Ausland hat, ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Karlsruhe.
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